Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder gültig ab 2002.

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Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder gültig ab 2002.

Gültig seit Vereinsgründung am 28. September 2002

Ordentliche Mitglieder

Der Jahresbetrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10 Euro. Er ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2002 ist 15 Tage nach Vereinsgründung oder nach Eintritt des Mitglieds fällig.

Fördermitglieder

Der Jahresbetrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 100 Euro. Er ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig.

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